TTIP versus Betriebe - Zivilcourage - Roth - Schwabach

Direkt zum Seiteninhalt

TTIP versus Betriebe

Gentechnik & TTIP > Firmen gegen TTIP
Was bedeutet CETA, TTIP und TISA für Klein- und Mittelstandsbetriebe

Sie nennen es „Freihandel“, aber der Begriff „FREIHANDEL“ täuscht etwas vor, was mit Freihandel überhaupt nichts zu tun hat. Vielmehr geht es um eine Machtverschiebung, weg von demokratisch gewählten Politikern, hin zu multinationalen Konzernen.
Mit TTIP, CETA, TISA und all den anderen Geheim-Verträgen, von denen wir heute noch nichts wissen, und die in einer beispiellosen Hinterzimmer-Politik und unter großer Geheimniskrämerei an uns Bürgern vorbei ausgehandelt werden, ist die EU-Kommission dabei, die großartige Idee eines Europas der Bürger und die Standards, die unsere regionalen Klein- und Mittelstandsbetriebe schützen, zu verraten. Sie gebärdet sich vielmehr als zentraler Interessenverband der Konzerne, dem die Politiker zu dienen haben.
Gerade den kleinen und mittelständischen Unternehmen versprechen sie grenzenloses Wachstum. Aber wie realistisch sind diese Versprechen? Dazu ein paar Punkte der vielen sich aus dem Freihandelsabkommen ergebenden Nachteile für die Klein- und Mittelstandsbetriebe:

1. die Klein- und Mittelstandsbetriebe würden einem größeren Wettbewerb ausgesetzt
2. eine Bevorzugung der regionalen Klein- und Mittelstandsbetriebe vor Ort bei Ausschreibungen im Bereiche des öffentlichen Dienstleistungssektors im Wettbewerbsverfahren wäre nicht mehr erlaubt
3. Patente/Entwicklungen von Klein- und Mittelstandsbetriebe wären gegen Konzerne kaum mehr haltbar
4. durch den Wegfall von Standards wie z. B. Meister-/Zertifizierungs-/Kammerpflicht für ausländische Betriebe, die im EU Inland tätig werden (wer würde sie verklagen oder abweisen „Investitionsschutz“), würden die EU-Inlandsbetriebe wegen ihrer z. B. höheren Ausbildungs-/Lohnkosten stark benachteiligt werden

Wegen diesen Deregulierungen in verschiedenen Sachbereichen ist von großer Bedeutung der Investitionsschutz der Konzerne. Dabei genießen ausländische Investoren einen umfassenden Investitionsschutz. Sie erhalten ein Sonderklagerecht gegen Staaten.
„Verabschiedet z. B. ein Staat ein Gesetz (im Sinne des Umwelt- oder Verbraucherschutzes), das den Gewinn eines Unternehmens schmälern könnte, kann dieses Land vom Konzern verklagt werden. Diese Prozesse finden vor geheimen Schiedsgerichten statt. Jeweils 3 Anwälte großer internationaler Wirtschaftskanzleien entscheiden über Entschädigungen in Milliardenhöhe. Rechtsmittel sind nicht zulässig.“
Ein solches Investitionsschutzverfahren kann sich ein klein-/mittelständisches Unternehmen nicht leisten, weil sich die durchschnittlichen Verfahrenskosten auf etwa 8 Millionen US-Dollar belaufen! Der durchschnittliche Stundenlohn für einen sogenannten „Schiedsrichter“ beträgt im Durchschnitt 700 bis 1000 Euro.
Damit wäre jeder Klein- und Mittelstandsbetrieb auf Gedeih und Verderb der Willkür von Konzernen ausgeliefert. Dies würde die Lage von z. B. Zulieferfirmen für Konzerne noch verschlimmern.
Darum unterzeichnen Sie die Liste „Firmen und Selbständige gegen TTIP, CETA und TISA“.
Zurück zum Seiteninhalt